Beitragsordnung

Beitragssätze des Vereins "Martial Arts Dojo e.V."

Beitragsgruppen & Aufnahmegebühren

# Name Beschreibung Einmalige Aufnahmegebühr
1
Erwachsene
ab 18 Jahren
52,00 €
2
Jugendliche
14 bis 17 Jahre – Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ-Leistende sowie Wehr- und Zivildienstleistende
36,00 €
3
Kinder
ab 6 Jahre bis einschließlich 13 Jahre
26,00 €
4
Vorschule
bis 6 Jahre
10,00 €
5
Familien
gleiche Anschrift wie ein Mitglied der Beitragsgruppen #1 oder #2
77,00 €
6
Ermäßigt
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger
36,00 €
7
Passive Mitglieder
00,00 €
8
Fördermitglieder
00,00 €
9
Geschäftsführender Vorstand
Mitglieder des Vorstandes
00,00 €

Beiträge

# Name Monatsbeitrag Quartalsbeitrag
1
Erwachsene
29,00 €
87,00 €
2
Jugendliche
24,00 €
72,00 €
3
Kinder
18,00 €
54,00 €
4
Vorschule
10,00 €
30,00 €
5
Familien
59,00 €
177,00 €
6
Ermäßigt
individuell
individuell
7
Passive Mitglieder
5,00 €
15,00 €
8
Fördermitglieder
10,00 €
30,00 €
9
Geschäftsführender Vorstand
5,00 €
15,00 €

„Passive“ Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag im Monat und können dafür 2 x im Monat am Vereinstraining teilnehmen.

Zuordnung der Beitragsermäßigung und des reduzierten Beitrages durch den Vorstand

Der Vorstand kann auf Antrag beschließen, ein Mitglied vom Beitrag zu befreien, den Beitrag zu ermäßigen. Diese Entscheidung ist jährlich zu überprüfen.

Für Flüchtlinge und Asylbewerber kann nach Information des Vorstandes ein individueller Beitragssatz festgelegt werden. In Einzelfällen kann der Beitrag auch nach Rücksprache mit dem Vorstand Finanzen zeitweise ausgesetzt werden.

Zuordnung der Beitragsermäßigung und des reduzierten Beitrages durch den Vorstand

Die jeweils fälligen Mitgliedsbeiträge sollen ¼ -jährlich, ½ -jährlich oder jährlich durch Bankeinzugsverfahren (Lastschrift) oder Dauerauftrag (nur bei Jahreszahlern) entrichtet werden.

Für Flüchtlinge und Asylbewerber gilt eine Sonderregelung. Diese können ihre Beiträge auch monatlich in bar entrichten. Dafür wird ihnen eine Quittung ausgehändigt.

Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Versammlung vom 16. September 2025 in Kraft und kann durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung abgeändert werden.

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